Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CONWEX GmbH
Mühlwiesenstraße 11
74395 Mundelsheim
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CONWEX GmbH (im Folgenden „CONWEX“) und dem Auftraggeber über ingenieurtechnische Dienstleistungen, Konstruktionstätigkeiten, Entwicklungsleistungen sowie werkvertragliche und dienstvertragliche Leistungen im Bereich Maschinenbau und Engineering.
1.2
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, CONWEX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen CONWEX und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.4
Arbeitnehmerüberlassung wird von CONWEX nicht angeboten. Sollte in Einzelfällen eine persönliche Mitarbeit von CONWEX-Mitarbeitenden beim Auftraggeber erfolgen, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten, individuellen Dienstleistungsvertrags.
2. Angebote, Unterlagen und Vertragsschluss
2.1
Die Angebote von CONWEX sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch CONWEX oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.2
Der Auftraggeber übermittelt CONWEX notwendige Informationen, Daten, Zeichnungen und Vorgaben vollständig, richtig und rechtzeitig. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
2.3
CONWEX behält an sämtlichen Unterlagen (Kostenvoranschläge, CAD-Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Berichten etc.) die Eigentums- und Urheberrechte. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von CONWEX nicht gestattet.
2.4
Angaben in Unterlagen, Zeichnungen, Mustern, Toleranzangaben oder technischen Beschreibungen dienen der Erläuterung und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem freigegebenen Leistungsumfang.
3.2
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
CONWEX ist berechtigt, die Leistung vorläufig auszusetzen, bis eine Einigung über die Vergütungsanpassung erfolgt ist.
3.3
Eine einseitige Leistungsänderung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
3.4
CONWEX ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. CONWEX bleibt gegenüber dem Auftraggeber vollständig verantwortlich.
4. Termine und höhere Gewalt
4.1
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.2
Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen angemessen. Kosten aus Verzögerungen trägt der Auftraggeber.
4.3
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Stromausfälle, Lieferengpässe, Ausfall von Zulieferern, Krankheit, Pandemie, behördliche Maßnahmen) berechtigen CONWEX, die Leistungserbringung um die Dauer der Störung zu verschieben oder bei dauerhafter Unmöglichkeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1
Preise werden als Festpreis, Richtpreis oder auf Stundenbasis vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2
Wird der Leistungsumfang im Laufe des Projektes auf Wunsch des Auftraggebers erweitert oder verändert, ist CONWEX berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.
5.3
CONWEX ist berechtigt, angemessene Vorschüsse sowie Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
5.4
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6. Rücktritt / Kündigung
6.1
Ein Rücktritt ist nur nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser AGB zulässig.
6.2
Der Auftraggeber darf vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er CONWEX schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist.
6.3
Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag, gilt § 648 BGB: CONWEX behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
6.4
CONWEX kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn
– der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verletzt,
– erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht bereitstellt,
– die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
7. Geheimhaltung und Abwerbeverbot
7.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, technischen Daten, Zeichnungen, Modelle sowie Unternehmens- und Projektinformationen geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.
7.2
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
7.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter von CONWEX abzuwerben oder zu beschäftigen.
8. Haftung
8.1
CONWEX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet CONWEX nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Fälle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen haftet CONWEX nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen.
8.4
Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei
– Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
– Ansprüchen aus Produkthaftungsgesetz,
– Übernahme schriftlicher Garantien.
8.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, projektspezifische Risiken angemessen selbst abzusichern.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
9.1
Alle Rechte an von CONWEX entwickelten Konstruktionen, CAD-Modellen, Zeichnungen, Dateien, technischem Know-how und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei CONWEX.
9.2
Nach vollständiger Vergütung erhält der Auftraggeber die vollständigen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
9.3
Nicht übertragen werden interne Methoden, Vorlagen, Kalkulationsgrundlagen, Bibliotheken, Engineering-Templates, FEM-Vorlagen und allgemeines Know-how.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1
Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von CONWEX.
10.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CONWEX, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. CONWEX ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
