Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der CONWEX GmbH und dem Auftraggeber und für alle durch die CONWEX GmbH zu erbringenden Leistungen, insbesondere dienst und werkvertragliche Leistungen sowie Leistungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die CONWEX GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Angebote und Unterlagen
Die Angebote der CONWEX GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die CONWEX GmbH die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die CONWEX GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die CONWEX GmbH.
Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts-, Toleranz- und Maßangaben etc. haben ausschließlich illustrativen Charakter und enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind.
Termine und Mitwirkungspflichten
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten.
Soweit keine Termine schriftlich vereinbart werden, bestimmt die CONWEX GmbH diese nach eigenem billigen Ermessen.
Der Auftraggeber haftet gegenüber der CONWEX GmbH dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch die CONWEX GmbH ausschließen oder beeinträchtigen.
Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist die CONWEX GmbH von der Leistungsverpflichtung befreit.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis oder nach Stundenaufwand vereinbart werden; sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann die CONWEX GmbH eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Die CONWEX GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn die CONWEX GmbH den Auftraggeber hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der CONWEX GmbH. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die CONWEX GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die CONWEX GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.
Auftragserteilung
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag oder der erteilten Vollmacht sowie aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die CONWEX GmbH.
Die CONWEX GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die CONWEX GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen einer Woche zu widersprechen.
Die CONWEX GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Sub-Planer heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung von ihr Aufträge erteilen.
Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in den unten angeführten Fällen zulässig.
Bei Verzug von einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach nachweislichem Setzen und erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist möglich.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrags durch die CONWEX GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die CONWEX GmbH zum Rücktritt berechtigt.
Ist die CONWEX GmbH zum Rücktritt berechtigt, so behält die CONWEX GmbH den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
Bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers behält die CONWEX GmbH den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind vom Auftraggeber die von der CONWEX GmbH bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.
Geheimhaltung
Der Auftraggeber und die CONWEX GmbH sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist die CONWEX GmbH berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber und die CONWEX GmbH verpflichten sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen.
Haftung und Schadensersatz
Die CONWEX GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen.
Die CONWEX GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die CONWEX GmbH haftet insofern insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 24 Monaten.
Die Beschränkungen und Begrenzungen gelten auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung aus schriftlich gegebenen Garantien sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzungsrechte
Bei etwaigen Arbeitnehmererfindungen oder Verbesserungsvorschlägen, die bei der Ausführung der einzelnen Aufträge von Mitarbeitern von der CONWEX GmbH gemacht werden, ist die CONWEX GmbH nach Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet, die Erfindung uneingeschränkt oder eingeschränkt in Anspruch zu nehmen und die daraus resultierenden Rechte Zug um Zug, gegen Freistellung von etwaigen aus einer Arbeitnehmererfindung resultierenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern, auf den Auftraggeber zu übertragen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet entsprechende Anwendung.
Für sämtliche von der CONWEX GmbH im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse räumt die CONWEX GmbH dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem im jeweiligen Auftrag beschriebenen Umfang zu nutzen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Auftragsleistungen der CONWEX GmbH ist der Sitz der CONWEX GmbH.
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz der CONWEX GmbH.
Gerichtsstand ist der Sitz der CONWEX GmbH. Die CONWEX GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts.
CONWEX GmbH
Mühlwiesenstraße 11
74395 Mundelsheim
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